Schallschutz

Schallschutz

Decken müssen als trennende oder auch flankierende Bauteile Anforderungen an die Luftschalldämmung sowie die Trittschalldämmung erfüllen. Anforderungen an den Schallschutz sind in der DIN 4109 definiert. Die resultierende Schalldämmung der Bauteile wird wesentlich durch die Qualität der Anschlüsse an flankierende Bauteile bestimmt.

Leichte Trennwände mit Gipskartonplatten sind mehrschalige Bauteile. Ihre Schalen sind durch Ständerprofile und Dämmschichten voneinander getrennt. Die Schalldämmung dieser Bauteile resultiert aus den Eigenschaften der beiden Schalen, der Verbindung derselben und der Dämmung im Wandhohlraum.

Anforderungen an den Schallschutz sind für den Bereich Decken in der DIN 4109 definiert. Sie regelt verbindlich für alle an der Planung und Ausführung Beteiligten, die Mindestanforderungen an trennende Bauteile zwischen fremden Wohn- und Arbeitsbereichen in Abhängigkeit von deren Nutzung.